Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
93.094 |
Erhöhung des
IV-Beitragssatzes. Bundesgesetz |
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Augmentation du taux de
cotisation de l'AI. Loi |
Botschaft: 29.11.1993 (BBl 1994 I, 1 / FF 1994 I, 1)
Ausgangslage
Die markante Verschlechterung der finanziellen Situation
der Invalidenversicherung in den letzten Jahren hängt eng mit der wirtschaftlichen
Rezession zusammen. Einerseits werden vermehrt Arbeitslose an die Invalidenversicherung
überwiesen, andererseits haben die geschützten Werkstätten grosse Mühe, Aufträge aus
der Wirtschaft zu erhalten. Das Ausgabenwachstum der IV hat aber nicht allein
wirtschaftliche Gründe, sondern steht auch im Zusammenhang mit den Fortschritten in
Technik und Medizin. Die Behinderten können dank neuen Behandlungsmethoden heute sehr
viel besser wiedereingegliedert werden.
Der Bundesrat will auf einen Abbau der
Versicherungsleistungen zu Lasten der Behinderten verzichten. Er sieht deshalb keine
andere Möglichkeit, als den Beitragssatz in der IV zu erhöhen. Er wird aber gleichzeitig
den Beitrag an die Erwerbsersatzordnung um 2 Lohnpromille senken, so dass sich für die
Versicherten und die Wirtschaft vorderhand keine Mehrbelastung ergibt.
Verhandlungen
NR |
16.06.1994 |
AB 1994, 1105 |
SR |
19.09.1994 |
AB 1994, 802 |
NR / SR |
07.10.1994 |
Schlussabstimmungen (153:18 / 38:0) |
Im Nationalrat wollte eine Minderheit die Vorlage an
den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, Anträge auf Erhöhung des Beitragssatzes der
IV zu Lasten der Erwerbsersatzordnung (EO) im Rahmen und unter Berücksichtigung der
bevorstehenden Revision der EO zu stellen. Die Mehrheit fand, die EO dürfe nicht gegen
die IV ausgespielt werden. Die EO verfüge über genügend Reserven auch für eine
grosszügige Verbesserung ihrer Leistungen. Die IV müsse angesichts des wachsenden
Defizits dringend wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, erklärte die
Kommisisonssprecherin Gonseth (G, BL). Die Höhe des Beitragssatzes wurde auf 1,4 Prozent
festgelegt, weil das Parlament diese wichtige Frage abschliessend regeln wollte. Der
Bundesrat hatte die Kompetenz gewünscht, den Satz um 1 Promille erhöhen zu können.
Der Ständerat schloss sich einstimmig der Fassung
des Nationalrates an. Die Bedenken von Rüesch (R, SG) bezüglich der Zukunft der EO
konnten von Bundesrätin Dreifuss offenbar ausgeräumt werden.
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