Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

12. Sozialpolitik

93.094 Erhöhung des IV-Beitragssatzes. Bundesgesetz
Augmentation du taux de cotisation de l'AI. Loi

Botschaft: 29.11.1993 (BBl 1994 I, 1 / FF 1994 I, 1)

Ausgangslage

Die markante Verschlechterung der finanziellen Situation der Invalidenversicherung in den letzten Jahren hängt eng mit der wirtschaftlichen Rezession zusammen. Einerseits werden vermehrt Arbeitslose an die Invalidenversicherung überwiesen, andererseits haben die geschützten Werkstätten grosse Mühe, Aufträge aus der Wirtschaft zu erhalten. Das Ausgabenwachstum der IV hat aber nicht allein wirtschaftliche Gründe, sondern steht auch im Zusammenhang mit den Fortschritten in Technik und Medizin. Die Behinderten können dank neuen Behandlungsmethoden heute sehr viel besser wiedereingegliedert werden.

Der Bundesrat will auf einen Abbau der Versicherungsleistungen zu Lasten der Behinderten verzichten. Er sieht deshalb keine andere Möglichkeit, als den Beitragssatz in der IV zu erhöhen. Er wird aber gleichzeitig den Beitrag an die Erwerbsersatzordnung um 2 Lohnpromille senken, so dass sich für die Versicherten und die Wirtschaft vorderhand keine Mehrbelastung ergibt.

Verhandlungen

NR 16.06.1994 AB 1994, 1105
SR 19.09.1994 AB 1994, 802
NR / SR 07.10.1994 Schlussabstimmungen (153:18 / 38:0)

Im Nationalrat wollte eine Minderheit die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, Anträge auf Erhöhung des Beitragssatzes der IV zu Lasten der Erwerbsersatzordnung (EO) im Rahmen und unter Berücksichtigung der bevorstehenden Revision der EO zu stellen. Die Mehrheit fand, die EO dürfe nicht gegen die IV ausgespielt werden. Die EO verfüge über genügend Reserven auch für eine grosszügige Verbesserung ihrer Leistungen. Die IV müsse angesichts des wachsenden Defizits dringend wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, erklärte die Kommisisonssprecherin Gonseth (G, BL). Die Höhe des Beitragssatzes wurde auf 1,4 Prozent festgelegt, weil das Parlament diese wichtige Frage abschliessend regeln wollte. Der Bundesrat hatte die Kompetenz gewünscht, den Satz um 1 Promille erhöhen zu können.

Der Ständerat schloss sich einstimmig der Fassung des Nationalrates an. Die Bedenken von Rüesch (R, SG) bezüglich der Zukunft der EO konnten von Bundesrätin Dreifuss offenbar ausgeräumt werden.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

  

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